de Rode, Johan Ratsherr, am 29.8.1418 vermietet er als Mauerherr einen Platz am Wegesende beim Turm in der Stadtmauer und dem Schwibbogen. Zeuge am 13.6.1422, am 18.10.1423 und 23.6.1425. In der Verhandlung des Rates mit dem Kämmerer vom 27.6.1438 ist er im Verzeichnis von Vergehen aufgeführt, welche mit Bußgeldern zu ahnden sind, weil er Storwaren beneden de Hunte, also im Oldenburgischen, kaufte. BU. - Er verkaufte 1451 an Hermen van Gottinge, den Knochenhauer ein Haus an der Langenstraße im Westen von Johan Hoyer. Im Jahr 1459 leistete er Währschaft. LB.