de Roden, Johannes Wohl Bürger, dem die Hälfte einer Wassermühle an der Weserbrücke, welche dem Probst Bertram von Zeven und dem Canonicus Husher von St. Willehad gehört, von ihnen zur Bewahrung anvertraut war, als sie diese am 8.9.1328 dem St. Jürgenhospital auf ihren Todesfall zum Geschenk machten. BU. Er scheint der 1301 eingebürgerte zu sein, da der nächste namengleiche Neubürger erst 1336 unter Bürgschaft von Arnold Munt vermerkt ist. - Trat 1303, 1308, 1310, 1317 und 1319 durch Bürgschaft bei Neueinbürgerungen ein.- P.8.A.19.a.3.-