Riper, Arndt Rippe Bezog eine Partie Salz, wofür er am 5. September Akzise zu zahlen hatte. SA 1539, 156.- Er war am Freitag nach Heilige Drei Könige 1526 in das Bürgerbuch eingeschrieben worden zusammen mit seinem Bürgen Cordt Kenkel, dem Ratmann. ad P.8.A.19.a.3.- Seinerseits leistete er am Freitag n. Johannes Babtist 1530 Bürgschaft für Deweke Timmerman und 1532 mit Wilken Udeman für Hermann Timmerman. Ein Arnt Rypen wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1535 als Bürger aufgenommen, als Johan Hilmer und Johan Munße für ihn die Bürgschaft übernahmen. Vielleicht nicht "Rippe" sondern "van Ripen" in Holstein?