Reddehoff, Andreas Das Heuerschillingverzeichnis vom Jahr 1645 bezeichnet den damaligen Einwohner des Kirchspiels St. Stephani als "Bomsidenmacher", als es ihn zu 6 Raten von je 18 gr Steuer für seine Wohnung einschätzte. - Erst im Jahr 1677 erwarb er das Bremer Bürgerrecht. - Er gehörte zu des Hermann Heine Rotte von Lüder Tebelmans Aufge-botscompagnie.