Wusteland, Hinrik Woesteland Bremer Bürger, war durch den Hamburger Peter Mansson geschädigt, und das Schiedsgericht der Hanse stellte zu Artikel 2 der bremischen Beschwerden fest, daß der Bevollmächtigte Hinriks Theodericus Moller ihn als bereits befriedigt erklärte. 6.12.1441. BU.- 1442 besaß er Vollmacht für Dederek Isbrandes, 1443 für Hinrik Vetejuchen. 1448 besaß er ein Haus vor der Weserbrücke im Süden des von Johan Truper an Johan Dedeke verkauften. 1455 übernahm er Währschaft, 1469 verkaufte er sein Haus vor der Weserbrücke an Bernd Mellinghusen. LB.