Wittelouw, Johan 2 Johan ! Wißeloh Er wurde am Freitag nach Heil. 3 Könige im Jahre 1570 zum Bürgereid zugelassen, als Gert Kalkman und Herman Meyer mit ihren Bürgschaften für ihn eintraten. Seinerseits bürgte er 1574 freitags nach 3 Könige zusammen mit Hinrick van der Heyde für den Neubürger Johan Symens, und am Dreikönigstag 1577 gemeinsam mit Albert Ben. für Einbürgerung des Arnt Riquers. ad P.8.A.19.a.3.- Am 9. December 1602 erwarb er als Zuwanderer von unbekannter Herkunft hier das Bürgerrecht, eine Helebarde und Seitgewehr wurden ihm ausgehändigt die Bürgschaft übernahmen Luhr Nordenbrock und Steffen Radendorp. P.8.A.19.a.3.- Als Bewohner des Stephani-Kirchspiels ist er vom Contributionsverzeichnis für das neue Werk auf Seite 192 angegeben.-