Langkhar, Hermann Empfänger eines Postens Salz, wurde mit seiner Gebühren-Entrichtung im Akzisebuch auf Seite 107 urkundlich. SA 1570, 90.- Er oder ein gleichnamiger kaufte im Jahr 1519 von Luder Stotelman die Hälfte eines Hauses auf der Tiefer im Osten von Luder Hals, und verkauften sie 1529 an Joh. Loeff. LB. Der Erstgenannte und Kunike L. erhielten Freitag nach 3 Könige 1572 Bürgerrecht, es bürgten Meinhard Tydtken nebst Marten Rogge. ad P.8.A.19.a.3.-