Bucking, Christian Kaufmann von Bremen, war von Lübeckern verklagt, Güter aus Schiffbruch an sich gebracht und in Dordrecht verkauft zu haben. Er stellte sich dem Recht des Kontors zu Brügge, wurde für unschuldig befunden und am 26.5.1320 frei gesprochen. HU Bd. 2.- Darauf schreibt der Bremer Rat an Lübeck, daß die dortigen Bürger, die Christian de Bucken grundlos mit peinlicher Klage angegriffen haben, ihm Schadensersatz leisten sollen. BU Bd.2.