Winter, Johan (Hans) Steinhauer, wohl Freimeister 1589, als das Amt einen Meister mit 55 gr srtrafte, der ihm Steine abgab. Er steht im Schütting-Rechnungsbuch 1588: "M. Hans Winters betalt vor 6 Wapen in der Oldenlude Dornsen, nämlik des Erbaren Rades dusser Stadt und des Ersamen kopman des Huses, darto den veer Kuntoren wapen, ok to illumineren 45 mc 30 gr". FW. - Das Bürgerrecht erhielt er 1589, er steht aber schon im Accisebuch von 1586 auf den Seiten 149 und 182 als Käufer von Ware.- Er war aus der Fremde nach Bremen gekommen und leistete hier am Dreikönigstag 1589 den Bürgereid; es bürgten Henning Barch und Johan Kuling für ihn. Seinerseits übernahm er 1596 freitags nach Heil.3 Könige gemeinsam mit Albert Ruter die Bürgschaft für den Neubürger Herman Winter. ad P.8.A.19.a.3.- Erst 1647 findet sich wieder die Einbürgerung eines Johan W., siehe Kladde Seite 38.-