Wetenkamp, Hinrich Urkundlich auf Seite 380 des Buches der Akzise gelegentlich Versteuerung von Mehl. SA 1546, 256. Er erhielt das Bürgerrecht am Freitag nach Johan Babtist des Jahres 1532, es bürgten für ihn Johan Meynschen und Johan Wetenkamp. Bei Einbürgerung seiner Ehefrau Beke am Freitag nach Johan Babtist 1538 bürgte Johan Sandt. Hinrick bürgte 1540 am Freitag nach Epiphanias gemeinsam mit Evert Kobrink für den Neubürger Cord Tytken. ad P.8.A.19.a.3.-