Wendt, Meinhardt Ein Zuwanderer aus nicht genanntem Ort, erwarb am 4.December 1609 das bremische Bürgerrecht, und wurde anschließend mit einem (Feuer-)Rohr sowie Seitgewehr ausgerüstet; Meinhardt Averdam und Willem Röhver waren Bürgen. P.8.A.19.a.3.-