van Wend(en), Herman (de Went) Bremer Einwohner oder Bürger, dessen Besitz in der Schlußrechnung über die Verwal-tung der Kämmerei durch den Ratsherrn Johann van Minden am 3.1.1429 nicht näher bezeichnet ist, aber mit einem dritten Teil steuert. Er ist in einer Aufstellung, die am 27. 6.1438 bei Kämmereirechnung als Unterlage für zu erwartende Bußgelder für Verge-hen diente, bei 2 Fällen als Zeuge benannt. BU.