Welleman, Herman 2 Herman ! Als civis filius, pater Hans Welleman, leistete er am 5.März 1601 seinen Eid und war damit eingebürgert ohne Vorbürgen, erhielt auch lange Busse und Seitgewehr. P.8.A.19.a.3.- Der gleichnamige civis filius, pater Alberdt, kam am 4.December 1609 zur Vereidigung und Bürgerrecht mit Musquette und Seitgewehr. P.8.A.19.a.3.-