Wähman, Cord Wehman, Weheman Er wurde 1588 von Anna Brandes verklagt, ihr gemeinsam mit Hinrich Fallenkamp eine Last Hering geliefert zu haben, der kein Kaufmannsgut gewesen sei, wie in Hannover festgestellt. Falls Klägerin dafür und für ihre Nichtschuld an der Qualitätsminderung den Beweis erbringt, muß der Hering zurückgenommen werden. KS 43.