Warneken, Johan 1637 "Torneman" zu Arsten, weil sein Anwesen unmittelbar neben dem dortigen Wacht- und Wehrturm lag, und viel Unruhe durch die bei ihm untergebrachten Soldaten verursacht wurde. Am 9.6.1646 bat er den Rat, ihm möge die Nutzung des Ufers am Landwehrgraben erlaubt bleiben als Entgelt für seine Mühen mit dem Turm. Mahnken, Arster Heimatbuch, 1936. S. 80 ff.