Warneken, Cort Werneke Er ließ sich im Jahre 1552 als Neubürger vormerken und schwor am Freitag nach Johannes Babtist den Bremer Eid, während Johan van Bommeln sowie Bruning Karstendick für ihn Bürgschaft leisteten. Seine Ehefrau Metke wurde am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1556 eingebürgert, und Claus van Stenderen bürgte für sie. ad P.8.A.19.a.3.-