Wagenvelt, Albert Seine Einbürgerung muß gegen die Jahrhundertwende erfolgt sein, denn er übernahm am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1513 Bürgschaft für seinen Sohn Lubbert, als dieser seinen Eid leistete. Am Freitag nach Johannes Babtist 1530 verbürgte er sich für den Neubürger Hinrick Frese. ad P.8.A.19.a.3.-