Ubbe(sen), Harcke Er wurde im Jahre 1644 mit dem Bürgerrecht ausgestattet und mit der üblichen Bewaff-nung. Das Heuerschillingverzeichnis des darauf folgenden Jahres bezeichnete ihn als "Schipper", also Schiffer, und veranlagte ihn für seine Unterkunft im Stephani-Kirch- spiel zu 6 Raten von je 54 gr an Steuer. - Er gehörte zu des Dieterich Hoyer Rotte in Arendt von Harms Aufgebotscompagnie.