de Tyvers, Meynbernus Bauherr zu St.Martini gemeinsam mit Hinricus de Hadermisse. Um 14 mc für die Kirchenkasse flüssig zu haben, verkaufen beide aus ihren eigenen Häusern Renten von 1 1/2 mc, und der Rat bestimmt am 15.3.1355, daß nachfolgende Bauherrn sie dafür schadlos zu halten haben. Er siegelt am 27.10.1355 eine Urkunde des Dom-Capitels mit, am 14.8.1359 handelt er als Bauherr. Am 4.5.1360 ist sein Haus "in ampla platea" (Obernstr. ?) erwähnt, hier nennt man ihn Meinbern von der Tiver alias dictus von Borken. BU.