van Sulinge, Johan 3 Johan ! Er gelangte in den Besitz des Bürgerrechtes am Freitag nach Johannes Babtist 1576, unterstützt durch die Bürgschaftsübernahmen von Ricquart Bruning und Cort Hemeling. Seinerseits bürgte er 1578 am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Hinrick van Sulingen für den Neubürger Cort van Sulingen, und 1583 am Freitag nach 3 Könige gemeinsam mit Johan Meiger für den Neubürger Herman Nyper. ad P.8.A.19.a.3.- Als Bürgersohn wurde am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1598 ein Johan van Sulingen eingebürgert, dessen Vater ein Johan war.- Ein dritter Gleichnamiger kam im Jahre 1604 zu seinem Bürgerrecht, siehe Kladde Seite 146.-