Stürcken, Peter 2 Peter ! Nachgelassener Sohn des Gleichnamigen, gewesenen Bürgers, erhielt am 17.Dezember 1640 das Bürgerrecht zuerkannt sowie die Bewaffnung mit Muskete und Seitgewehr. - Das Heuerschillingverzeichnis vom Jahre 1645 bezeichnete ihn als "Muerman" u. schätzte ihn im Stephani-Kirchspiel zu 6 Raten von je 18 gr ein. - Er gehörte zu des Eler Elers Rotte von Wolter Beermans Aufgebotscompagnie. Am 25.9.1648 bürgte er mit Henrich Rose für den Neubürger Cortt Hoyer, von Staffhorst bürtig. Sturecken, ein Zuwanderer, erkaufte am 14.März 1607 hiesiges Bürgerrecht und wurde anschließend mit einer Buse und Seitgewehr ausgerüstet; Johan Stureken und Meinerdt Varenhorst hatten die Bürgschaft übernommen. P.8.A.19.a.3.-