Stennhoff, Lüder Stenhop Seine Einbürgerung ist in der Abschrift des Bürgerbuches nicht enthalten, doch wird er Bürgerrecht gehabt haben, da er bei Einbürgerungen die Bürgschaft leistete: 1583 am Freitag nach Heil. 3 Könige bürgte er zusammen mit Johan Schwarting für den Neubür-ger Johan van Hofeln, und am Freitag nach Johannes Babtist 1595 gemeinsam mit Jür-gen Ronneberg für den Neubürger Andreas Hunte. ad P.8.A.19.a.3.-