Bremer, Evert Er wurde am Freitag nach Heilige 3 Könige 1595 als Bürger aufgenommen, die Bürgschaft für ihn übernahmen Hinrick van Sulingen und Johan Meiger. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist desselben Jahres zusammen mit Hinrick Ankeman für den Neuburger Hinrick Koster. ad P.8.A.19.a.3.-