Saffran, Johan Hat Handelsware in London, die ebenso wie die Handelsgüter anderer deutscher Kaufleute auf Befehl König Eduards II beschlagnahmt waren, aber am 22.3.1317 wieder freigegeben wurden, weil die Kaufleute ihre Haftpflicht in Sachen einer Klage des Wilhelm Widdeslage gegen Holländer u. 9 deutsche Städt bestritten. HQ Bd.6.