de Smyt, Meynard Bremer Bürger, gab am 9.4.1431 dem Rat ein Darlehn von 15 mc für Besoldung der Knechte, Rente jährlich 1 mc, und erhielt darüber vom Rat eine Handfeste ausgestellt. BU. - Seine Einbürgerung fand sich nicht, jedoch am Freitag nach St.Johannis des Jahre 1433 seine Bürgschaft gelegentlich der Einbürgerung von Gerbert van Upthorpe. ad P.8.A.19.a.3. -