Schildow, Hermen Bremer Bürger und Kaufmann, gegen den der Ratsherr Johan van Munster klagte, der dem Schildow mit Berufung auf ein den Oldermannen des Kaufmanns gegebenes Versprechen zu verwehren suchte, andere Bürger vor Rat oder Gericht zu vertreten; der Rat entschied am 11.2.1436 für Schildow geloben, das zu unterlassen, und im Jahr 1467 mußte er wegen Nichtinnehaltung das Bürgerrecht aufgegeben und wurde auf einen Umkreis von 5 Meilen aus Bremen verbannt. Jb.- Er hatte 1452 bei Einbürgerung von Johan Tydemans Sone gebürgt.