Schirholt, Hinrick Erwähnt am Freitag nach Johannes Babtist 1532 im Bürgerbuch, als viele Hunderte von säumigen Gewerbetreibenden und Handwerkern, die zum Besitz des Bürgerrechts verpflichtet waren, dies nachholen mußten; Hinrick war dabei, aber auch in anderen Jahren, fideiussor. ad P.8.A.19.a.3.- Ein Gleichnamiger erwarb im Jahr 1566 Bürgerrecht, es bürgten Arnt Averbeke und Otte Stattkamp.