Brandes, Anna Sie beklagt im Jahr 1588 Hinrich Fallenkamp und Cord Wähman, daß die von ihnen gelieferte Last Heringe kein Kaufmannsgut gewesen sei, wie sich in Hannover gezeigt habe, d.h. minderwertig. Vogt entscheidet, wennsie den Nachweis erbringt, und das der Hering nicht durch ihr Verschulden Schaden litt, muß er zurückgenommen werden. KS 43. Gelegentlich Mehlversteuerung steht sie schon im Akzisebuch Seite 387. SA 1546, 47.