Brandt, Hinrick Seine Eibürgerung ist anscheinend nicht erfolgt und gegen 1550 anzunehmen. Er bürgte im Jahr 1573 am Freitag nach 3 Könige gemeinsam mit Hinrick Hermans für den Neubürger Hinrick Wervelman, und ist vor dem Freitag nach 3 Könige 1574 gestorben, als Julius, Sohn des sel. Hinrick Brandt, das Bürgerrecht empfing. ad P.8.A.19.a.3.-