Poppe, Dyrick 3 Dirich ! Bremer Bürger, denn in den Jahren 1583 und 1590 "jurat et fideiussit" bei Neueinbürgerungen. - Das Accise-Einnahmen-Verzeichnis erwähnt ihn z.B. 1586 in der ersten Jahreshälfte auf Seite 126 bei Warekauf und nachfolgender Versteuerung. Er bürgte 1583 nach Johannes mit Cort Poppe für den Neubürger Peter Hinz, 1590 nach Johannes mit Herman Pape für Hinrick Frische, 1592 nach Dreikönigstag mit Gert Schnelle für Albert Gallmeyger, und 1592 nach Johan Babtist mit Herman Poppe für Evert Wyn. ad P.8.A.19.a.3.- Ein zweiter Gleichnamiger erscheint im Jahr 1599 als Neubürger, siehe Kladde Seite 87. Ein weiterer Mann dieses Namens erhielt im Jahr 1648 sein Bürgerrecht, siehe Kladde Seite 68.-