Plochman, Johan von Bremen bürtig zwar, jedoch nicht Kind eines Bürgers, da bei seiner Einbürgerung am 12. May 1642 wie bei fremden Zuwanderern 2 Bürgen nötig waren: Heinrich Meyer und Johan Rümken; er hat Feuerrohr und Seitgewehr erhalten. P.8.A.19.a.3.