Peters, Lüder Seine Einbürgerung war nicht festzustellen, das Bürgerbuch vermerkte ihn aber als Bürgen zuerst am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1563 zusammen mit Heine Meyger bei der Bürgschaft für den Neubürger Johan Lüders, und im Jahr 1568 gemeinsam mit Franz Steffens für Neubürger Alert Meyger. ad P. 8. A. 19. a. 3. -