Peyn, Hinrick 2 Henrich ! Seine Einbürgerung ist in der Bürgerbuchkopie nicht vermerkt, er bürgte zuerst im Jahre 1571 freitags nach Johannes Babtist zusammen mit Fredrick Meiger für den Neubürger Hinrick Beneken; seine Ehefrau Gretke erwarb das Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist 1578, wobei Dirick Vaget die Bürgschaft übernahm. Hinrick P. bürgte 1590 freitags nach 3 Könige gemeinsam mit Fredrick Lürsen für den Neubürger Herman Becker. ad P.8.A.19.a.3.- Der gleichnamige Jüngere hat im Jahr 1613 das Bürgerrecht erhalten, siehe Kladde Seite 239.-