van Lingen, Jurgen Bürger, + vor 1573, als das Krameramt gegen seine Witwe beim Rat klagte, weil sie Bänder und Seidenwerk gekauft, Hüte damit geziert und sie dann wieder verkauft habe. Als der Rat zugunsten des Amts entschied, setzten sich die "Beikramer" zur Wehr, weil kein Verstoß gegen die Rolle der Amtskramer nachweisbar war. Jb 33. Im Akzisebuch ist er auf Seite 5 mit Fisch eingetragen. SA 1546, 143.