Linden, Wilken Er klagte 1586 gegen Johan Draden vor dem Vogt um 17 1/2 Rtlr, wogegen Beklagter erwiderte, er habe 4 dicke und 8 alte Tlr auf die Schuld bezahlt, sodaß ihm geboten wird, die zugestandenen 3 1/2 Rtlr zu zahlen, und sich für die übrigen mit seinem Eid zu reinigen. KS 42/43.