Lefers, Frerich Schiffer, klagte am 2.3.1592 vor dem Vogt über Luttman Swarting, den er als Steuerman angeheuert hatte für die Reise nach Amsterdam und zurück zur Weser, der ihm aber in Amsterdam entlaufen sei, sodaß er dort einen Ersatzmann mit höherer Heuer nehmen mußte. Entscheid: Swarting muß nach Ansicht der Urteilsfinder Dirk van Mynden und Christoffer Steffens die Heuerdifferenz nach dem Seerecht erstatten. KS 45.