Ledinghusen, Richerd Schuhmacher, fertigte Schuhwerk außerhalb der Stadtmauer, was gegen das Privilegium des Amts verstieß, und wurde auf dessen Klage hin am 19.7.1440 vom Rat zu der dafür festgesetzten Buße verurteilt. BU. Er erwarb am Freitag nach Joh. 1440 das Bürgerrecht, die Bürgschaft übernahm Johan Ledinghusen. ad P.8.A.19.a.3.-