Koghelken, Arnd Bremer Bürger, dem am 26.4.1418 Knappe Hinrich den Monick gen.v.d.Helle für 200 mc den Korn-u. Schmalzehnten zu Osterholz verkauft. Der König Sigismund bezeugt am 5.5.1429, daß das von dem Bremer Goldschmidt Arnold Kogelken angefertigte Siegel nicht gefälscht sei, vielmehr von ihm bestellt, und befiehlt am 10.5. dem Rat in Lüneburg, den Neuen Rat in Bremen zur Schadloshaltung des Kogelken zu veranlassen, oder auf Michaelis vor des Königs Gericht zu laden. Er und sein Sohn Friderich erhalten am 27.5.1429 einen königlichen Geleitsbrief, und der Rat in Lüneburg gibt den Bremern am 2.11.1429 Abschrift des königl. Schreibens mit dem Befehl, innerhalb eines Monats den Alten Rat und Arnd Kogelken in alle Rechte und Güter wieder einzusetzten, bei Androhung der Acht und Geldbuße von 2200 mc löthigen Goldes. Der Rat begeht in seinem Apellationsschreiben an den Pabst eine Fälschung, indem er die klare Sache Kogelkens unterdrückt und dessen Namen mit der Aufzählung der Mitglieder des Alten Rats verbindet. 13.1.1430. BU.- 1437 besaß er ein Haus hinter dem Fleischhaus. LB.