Cloke, Engelke Gelobte im Jahr 1438 vor 2 Ratmannen Währschaft bei Auflassung eines verkauften Hauses. LB.- Im Bürgerbuch findet sich der Eintrag über eine Einbürgerung seiner Tochter Reimet am Sonntag nach Peter und Paul 1464, wobei Didrick Hofsleger die Bürgschaft leistete. Engelke selbst hat in den Jahren 1423,1431,1435,1437,1438,1440 und 1443 bei Neubürgeraufnahmen Bürgschaften übernommen. ad P.8.A.19.a.3.- Ein Gleichnamiger wurde am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1575 als Neubürger in das Bürgerbuch eingetragen ohne Gestellung von Bürgen, da " civis filius". ad P.8.A.19.a.3.-