Brandes, Hinrik 3 Hinricks ! Häufig im Rechnugsbuch für den Neubau des Rathauses vom Jahr 1405 mit gr-Summen verzeichnet, und zwar 10 1/2 gr für 3 1/2 Tag an Lohn. Jb.- Demnach ist er wohl nicht Bauhandwerker gewesen. Ein Gleichnamiger findet sich über 1 Jahrhundert danach am Freitag nach Johannes Babtist 1532 u. in weiteren Jahren als fideiussor im Bürgerbuch. ad P.8.A.19.a.3.- Der NÄCHSTJÜNGERE empfing am Freitag nach Johan Babtist des Jahres 1571 das Bürgerrecht, seine Bürgen und vielleicht Paten waren Hinrick Winters und Hinrick Meier. ad P.8.A.19.a.3.- Er war am 30.5.1608 Anwalt der Johan Alers´schen Erben im Erbschaftsprozeß gegen Johan van Verden als 2. Gatten der Alers´schen Witwe und dessen Rechtsberater Gotfrid Wenke. Qq.4.a.2.-