Brandes, Johann Karte II Brandt, Brant Ratmann zu Bremen, genannt am 29.5.1562 in dem Brief des Lübecker Hansetages, welcher dem Rat zu Bremen empfahl, die Entscheidung über ihre Streitsache gemäß der Konföderation von 1557 nicht dem Lüneburger niedersächsischen Kreistag, sondern dem Hansetag zu überlassen. Desgl. im Schreiben des Erzbischofs Georg von Bremen am 30.6.1562 an Bürgermeister von Büren sowie andere Ratmannen und Zugeordnete der Gemeinde, der sie auffordert, zu einem Landtag am 13.7. in dem Dorf Achim zu erscheinen, wo er ihren Streit mit ihren Gegnern in Bremen entscheiden will. HI Bd. 3.-