van Bremen, Hinrik Bremer Kaufmann, bei Aufenthalt auf Helgoland von dem Bremer Johann von Walle und Genossen an Händen, Füßen, Haupt und Gliedern gewaltsam gefesselt dem Bremer Vogt dort zur Arrestierung eingeliefert, aber der Vogt verweigerte das, es sei denn nach Rechtsverhandlung. Wieder in die Bude des von Walle geschleppt, wurde er dort auf gemeine Art gepeinigt. Der Vogt ging mit anderen Bürgern zu der Bude und verbot bei Strafe von 20 mc jede Gewaltanwendung, wurde aber festgehalten und erst mit Gewalt befreit u. aus der Bude geholt die Drangsalierung des Hinrik von B. aber wurde fortgesetzt und ihm ein Zahlungsversprechen von 6 mc abgepreßt. Der Vogt holt die anderen Bremer, Hamburger und Wangerooger zusammen, am nächsten Tage sollte er Gericht halten, aber Johann von Walle weigerte sich, den Spruch hinzunehmen, er erkenne nur den des Rats in Bremen an. Der Vogt berichtete dem Rat am 18.10.1423. BU.