Bremer, Hermann 2 Herman! Er kann kein Bürgerkünd gewesen sein, weil am Tag seines Bürgerrechterwerbs, dem 20.November 1613, Johan Horstman und Herman Bokelman für ihn bürgen mußten; er empfing 1 Rohr und Seitgewehr. Vom Heuerschillingverzeichnis wurde er 1645 im Stephani-Kirchspiel als Brantweinbrenner zu 6 Raten je 54 gr geschätzt. - Er gehört zu Albert Balkes Rotte von Ladewig Rusts Aufgebotscompagnie. Ein Gleichnamiger ist bereits ein Jahrhundert früher, am Freitag nach Johannes Babtist 1537 als bürge für einen Neubürger urkundlich. ad P.8.A.19.a.3.- Der erstgenannte bürgte am 21. Januar 1633 neben Gertt Boße bei der Einbürgerung des Clawes Stueren von Meincken bey Barßen. Er und marcuß Lantwehr übernahmen am 14. Januar 1642 die Bürgschaft für den Neubürger Fredrich Lampe, von Bremen bürtig. P.8.A.19.a.3.- Am 10.3.1642 bürgte er für den Neubürger Claweß Hammen von plöne in Holstein.