Bodeker, Jacob Bürger und Hauseigentümer, wird am 21.3.1553 von den Vorstehern von St.Wilhadi verklagt wegen rückständigen Stedegeldes von jährlich 1 mc, und sagt aus, daß er das Haus von Reyner Ratken und dessen Vormündern "nach Vermöge des Erffbokes", sie hätten Währschaft zu leisten. Jb. - Er hat dreimal Bohnen und einmal im Jahr Roggen eingeführt, wofür er am 22.Januar, 7.Februar, 12.März und 2.Mai Akzise steuerte SA 1539, 71.- Bei Versteuerung von Käsesendungen ist er im Akzisebuch Seiten 17, 30 und 96 urkundlich. SA 1546, 37. Er hatte am Freitag nach Hl. 3 Könige 1535 sein Bürgerrecht erhalten, Meynert Slotman bürgte für ihn; er seinerseits bürgte für ihn; er seinerseits bürgte am Freitag nach dem 1. Epiphanias-Sonntag 1542 bei Einbürgerung seiner Gattin Anne. ad P.8.A.19.a.3.-