Monich, Hinrich Monnick Für einen Handel mit einer Partie Gerste hatte er lt. Akzisebuch die Abgabe zu begleichen auf Seite 27. SA 1570, 101.- Am Freitag nach dem ersten Epiphanias-Sonntag des Jahres 1544 ließ er sich als Neubürger einschreiben und leistete den Eid, die Bürgschaft leistete Hinrick van Sulingen, welcher auch am Freitag nach Johannes Babtist 1546 die Bürgeraufnahme der Aleke, Ehefrau des Hinrick, verbürgte. ad P.8.A.19.a.3.-