Mormann, Meineke Einen Mehleinkauf versteuerte er auf Seite 380 des Akzisebuches. SA 1546, 161. Einbürgerung von ihm war nicht auffindbar, lediglich seine Ehefrau Catharine erwarb im Jahre 1537 am Freitag nach Heilige Drei Könige Bürgerrecht bei Bürgschaftsleistung durch Arnd Stärke. ad P.8.A.19.a.3.-