Munstermann, Hermann Er wurde für eine bescheidene Unterkunft in der Steffens-Stadt 1628 zu 1 Rtlr 24 gr Heuerschilling veranlagt, und gehörte zu Johann Bruggemanns Rotte in Cordt Bantz Companie des Bürgeraufgebots. Gestorben vor 1645, als dort seine Witwe "Munstermannsche" zu 6 Raten von je 18 gr eingeschätzt wurde für ihre Wohnung im Bereich von Hinrich Kerckhoffs Rotte in Berend Tegelers Aufgebotscompagnie. Eingebürgert war er 1585 am Freitag nach Johannes Babtist, die Bürgschaft leisteten Hinrick Munsterman und Hinrick Meiger. Er bürgte am Freitag nach Johannes 1595 zusammen mit Wichman Brackhorst für den Neubürger Hinrick Wichman. ad P.8.A.19.a.3.-