Burdorp, Dirich Buerdorp Aus dem Ambt Syke bürtiger Zuwanderer, erwarb am 21. November 1636 das Bremer Bürgerrecht und die Bewaffnung mit Feuerrohr und Seitgewehr; für ihn bürgten Johan Holler und Wichman Holdtloner (?). Er wurde 1645 vom Heuerschillingverzeichnis des Stephani-Kirchspiels als "Karman" - Karrenmann bezeichnet und zu 6 Raten je 18 gr eingestuft.- Gehörte zu Hinrich Carlls Rotte von Lüder Jebelmans Aufgebotscompagnie.- Er und Hanß Neymeier haben am 24. October 1642 die Bürgschaft übernommen, als Dietrich von Wolde, von Bücken auß der Graffschafft Hoya bürtig, des Bürgerrecht kaufte. P.8.A.19.a.3.-