Garbade, Hinrick Als seine Eltern Peter und Alke am Freitag nach Heilige 3 Könige im Jahr 1577 das Bürgerrecht in Bremen mittels Bürgschaften von Gerd Garbade und Godecke Uchteman erhielten, wurde dabei auch er mit seinen Geschwistern Albert, Didrick, Geske u. Gretke genannt. Sie waren aber offenbar noch zu jung für Einbürgerung, denn Hinrick erhielt erst 1582 am Freitag nach Johannes offiziell das Bürgerrecht, aber als Bürgerssohn ohne Bürgen. ad P.8.A.19.a.3.-