Kot, Henrich Koter Bremer Bürger, wurde lt. Schreiben der Stadt Kampen an Bremen vom 24.9.1471 irrigerweise einer Kaperung zweier Schiffe des Kamper Bürgers Jost son beschuldigt, die nicht durch Bremer, sondern oldenburger Auslieger erfolgt sei. HU Bd.10.- Er erwarb erst am Feitag nach Johannis 1482 das Bürgerrecht, wobei Arnd Mundt die Bürgschaft leistete. ad P.8.A.19.a.3.-